Peony

Migrationsrecht

Aufenthaltsrecht für Unternehmen

Sie beschäftigen Mitarbeiter aus dem Ausland – und warten auf die Erteilung oder Verlängerung ihrer Aufenthaltstitel? Wenn die Behörde nicht fristgerecht entscheidet, steht der Arbeitsplatz Ihrer eingearbeiteten Mitarbeiter auf dem Spiel. Genau hier setze ich an.
Laptop und Unterlagen auf einem Schreibtisch

Telefonschnell und einfach

Video-Terminbundesweit und international

Vor Ortin der Westspitze Tübingen

Bei verschleppten Verfahren: anwaltliche Erinnerung und Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) — bevor ein Beschäftigungsverbot droht

Aufenthaltsrecht für Ihre Belegschaft

Das Problem

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dass Ihre Mitarbeiter über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen. Bearbeitet die Ausländerbehörde Anträge zu langsam, drohen Beschäftigungsverbote – obwohl Ihre Mitarbeiter ein Recht auf den Aufenthalt haben. Die Überlastung der Behörde ist dabei rechtlich kein zulässiger Grund für die Verzögerung.

Womit ich Sie unterstütze

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln Ihrer Mitarbeiter – ob qualifiziert oder angelernt
  • Erlaubnis zur Beschäftigung als Teil des Aufenthaltstitels, einschließlich des Zustimmungsverfahrens der Bundesagentur für Arbeit (§ 39 AufenthG)
  • Vorgehen gegen verschleppte Verfahren: anwaltliche Erinnerung und Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)
  • Vertretung gegenüber Ausländerbehörden und Botschaften
  • Begleitung bei Ablehnungen, Rückfragen und Fiktionsbescheinigungen

So können wir zusammenarbeiten

Sie beauftragen mich direkt. Sie betrauen mich mit den aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten Ihrer Belegschaft – ich übernehme die Verfahren und halte Sie auf dem Laufenden.

Sie unterstützen Ihren Mitarbeiter im Hintergrund. Viele Arbeitgeber möchten helfen, ohne das Verfahren selbst zu führen. Gerne übernehme ich die Vertretung Ihres Mitarbeiters und stimme die Abläufe so ab, dass für Sie wenig Aufwand entsteht.

Sie sind selbst betroffen. Auch als Arbeitnehmer können Sie sich direkt an mich wenden. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber der Behörde – verständlich, erreichbar und an Ihrer Seite.

Was das für Sie bedeutet

Sie behalten Ihre eingearbeiteten Mitarbeiter. Eine feste Ansprechpartnerin behält die Fristen im Blick und greift ein, bevor aus einer Verzögerung ein Beschäftigungsverbot wird – erreichbar auf Deutsch, Englisch und Griechisch.

Häufige Fragen

Wie schnell antworten Sie auf Anfragen?
In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Bei dringenden Angelegenheiten und Fristsachen empfehlen wir Ihnen anzurufen. (E-Mails können gelegentlich im Spamordner landen.)
Ist Online-Beratung gleichwertig zur Beratung in der Kanzlei?
Ja. Per Video oder Telefon arbeite ich genauso wie vor Ort — bundesweit und international. Unterlagen können Sie als Foto oder Scan vorab schicken, ich prüfe die Frist und melde mich zurück.
In welchen Sprachen können wir uns verständigen?
Deutsch, Englisch und Griechisch — alle drei muttersprachen-nah. Schreiben oder rufen Sie in der Sprache, in der Sie sich am wohlsten fühlen.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie mir unverbindlich Ihre Situation.