Migrationsrecht
Aufenthaltsrecht für Unternehmen

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Aufenthaltsrecht für Ihre Belegschaft
Das Problem
Womit ich Sie unterstütze
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln Ihrer Mitarbeiter – ob qualifiziert oder angelernt
- Erlaubnis zur Beschäftigung als Teil des Aufenthaltstitels, einschließlich des Zustimmungsverfahrens der Bundesagentur für Arbeit (§ 39 AufenthG)
- Vorgehen gegen verschleppte Verfahren: anwaltliche Erinnerung und Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)
- Vertretung gegenüber Ausländerbehörden und Botschaften
- Begleitung bei Ablehnungen, Rückfragen und Fiktionsbescheinigungen
So können wir zusammenarbeiten
Sie beauftragen mich direkt. Sie betrauen mich mit den aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten Ihrer Belegschaft – ich übernehme die Verfahren und halte Sie auf dem Laufenden.
Sie unterstützen Ihren Mitarbeiter im Hintergrund. Viele Arbeitgeber möchten helfen, ohne das Verfahren selbst zu führen. Gerne übernehme ich die Vertretung Ihres Mitarbeiters und stimme die Abläufe so ab, dass für Sie wenig Aufwand entsteht.
Sie sind selbst betroffen. Auch als Arbeitnehmer können Sie sich direkt an mich wenden. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber der Behörde – verständlich, erreichbar und an Ihrer Seite.
Was das für Sie bedeutet
Häufige Fragen
Wie schnell antworten Sie auf Anfragen?
Ist Online-Beratung gleichwertig zur Beratung in der Kanzlei?
In welchen Sprachen können wir uns verständigen?
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie mir unverbindlich Ihre Situation.